Wichtiger Hinweis Die Beendigung der Mitgliedschaft im Verein ist nur durch eine schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres (ein Kalenderjahr geht vom 1.Januar bis 31.Dezember) möglich. Das heißt, dass man Ende September eine schriftliche Kündigung an den Verein per Post oder persönlich schriftlich beim Vorstand abzugeben hat. Somit können wir dann auch die Lastschrifteinzüge des Beitrages bei der Bank beenden. Eigenmächtiges Rückbuchen der Beiträge beendet nicht die Mitgliedschaft und die Kosten, die durch die Zurückbuchung des Beitrages dem Verein entstehen, werden kostenpflichtig den säumigen Mitgliedern in Rechnung gestellt.
Wichtiger Hinweis Die Beendigung der Mitgliedschaft im Verein ist nur durch eine schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres (ein Kalenderjahr geht vom 1.Januar bis 31.Dezember) möglich. Das heißt, dass man Ende September eine schriftliche Kündigung an den Verein per Post oder persönlich schriftlich beim Vorstand abzugeben hat. Somit können wir dann auch die Lastschrifteinzüge des Beitrages bei der Bank beenden. Eigenmächtiges Rückbuchen der Beiträge beendet nicht die Mitgliedschaft und die Kosten, die durch die Zurückbuchung des Beitrages dem Verein entstehen, werden kostenpflichtig den säumigen Mitgliedern in Rechnung gestellt.